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Hotel Kristall-Saphir AG
Talstrasse 43
3905 Saas-Almagell
Schweiz

HANDELSREGISTEREINTRAG
Eingetragener Firmenname: Hotel Kristall-Saphir AG

Nummer: CHE-113.287.863

 

  1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Kunden, nachfolgend Gast genannt, und der Hotel Kristall-Saphir AG als Betreiberin des Hotel Kristall-Saphir, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Saas-Almagell, Kanton Wallis Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.

Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerischen Rechts zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

  1. Definitionen

Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen.

Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax- und E-Mail Nachrichten.

Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.

  1. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich.

Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

  1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.

Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.

  1. Nutzungsdauer

Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 10.30 Uhr des Abreisetages zu nutzen. Bei einer Anreise nach 22.00 Uhr, muss das Hotel am Anreisetag bis spätestens 22.00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, ansonsten das Hotel frei über die Zimmer verfügen kann. Ein Zimmerbezug bis 05.00 Uhr zählt als volle Übernachtung.

Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von 1.5 Stunden und mehr kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.

  1. Preise / Zahlungspflicht

Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer, und andere Abgaben (nicht aber die Kurtaxen) mit ein. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.

Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst. Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 5000.- kann das Hotel eine Anzahlung von 50% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Hotel kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Hotel eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen. Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begeleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kredit- oder EC-Karte zu bezahlen. Für jede Mahnung kann das Hotel eine Mahngebühr von Fr. 20.00 erheben. Gegenüber Forderungen des Hotels ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

  1. Rücktritt durch das Hotel

Bis und mit 10 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Hotel ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten: Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

  • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
  • der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.

 

  1. Annullation der Reservation / Annuallationsgebühren
    1. Annullation

Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes („no-show“) werden mindestens 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.

Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und E-Mail Nachrichten.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.

  1. Annullationsgebühren:

Einzelreservationen

  • Bis und mit 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
  • schriftliche Absage des Aufenthalts 13 bis 3 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum:

50% gemäss Reservationsbestätigung.

  • schriftliche Absage des Aufenthalts 2 bis 0 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum:

70% gemäss Reservationsbestätigung.

Gruppenreservationen

Die untenstehenden Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn mehr als 1 Person einer Gruppe (s.v. Ziff. 3) annulliert werden (Vereinbarung im Reservationsvertrag mit der Gruppe hat Vorrang).

  • Bis und mit 42 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann die Gruppereservation ohne Kostenfolge annulliert werden.

Stornierung einzelner Zimmer der Gruppe (Einzelne Zimmer entsprechen max. 50% der Gruppe):

  • schriftliche Absage eines/mehrerer Zimmer 41 bis 14 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum:

0% gemäss Reserverationsbestätigung.

  • schriftliche Absage eines/mehrerer Zimmer 14 bis 3 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum:

50% gemäss Reserverationsbestätigung.

  • schriftliche Absage eines/mehrerer Zimmer 2 bis 0 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum:

75% gemäss Reserverationsbestätigung.

  1. Schadenminderung

Das Hotel ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel- als auch Gruppenreservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

  1. Verunmöglichte Anreise

Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinienabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen. Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen. Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.

  1. Vorzeitige Abreise

Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen. Das Hotel ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

  1. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen

Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

Der vom Hotel abgegebene Zimmerschlüssel oder Zimmerkarte bleibt Eigentum des Hotels und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Hotel. Der Verlust der Karte oder des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Der Verlust eines Schlüssels wird mit CHF 50.- dem Gast in Rechnung gestellt.

Für einen Zugang zum Internet muss der Gast an der Rezeption seine persönlichen Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.

Das Rauchen ist im gesamten Hotel nicht gestattet. In den Zimmern mit Wintergarten auf der West- und Ostseite des Hotels ist das Rauchen ebenfalls nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung wird in Höhe des entstandenen Schadens (Grundreinigung, Malerei, Sachbeschädigungen) berechnet, mindestens aber mit CHF 100.00.

  1. Verlängerung des Aufenthaltes

Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert. Sollte keine Verfügbarkeit des Zimmers bestehen, bemüht sich das Hotel um eine Alternative (Änderung der Konditionen sind hier möglich).

  1. Zusätzliche Bedingungen für Gruppen

Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch das Hotel zur Anwendung. Für eine Gruppe mit weniger als 10 Personen gelten die Tarife für Einzelreisende. Die gemeinsame An- und/oder Abreise von Gruppen ist dem Hotel 42 Tage vor der Anreise schriftlich mitzuteilen. Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Reiseleiter erstellt, der für diesen Betrag voll haftet.

Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) der Gruppe muss dem Hotel bis spätestens 42 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden. Zusätzliche Personen werden – unter dem Vorbehalt der Erfüllbarkeit – als Einzelreisende gezählt und abgerechnet. Bei Annullation einer Gruppenreservation gelten die unter Punkt 10 aufgeführten Annullationsgebühren.

  1. Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Hotel zu beziehen.

In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Hotel berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld (siehe separate Aufstellung) zu verlangen.

  1. Abwicklung von Veranstaltungen

Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es auf Rechnung des Gasts.

Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Das Hotel wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gasts, soweit das Hotel diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

Der Gast ist mit Einwilligung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel Anschluss- und Verbindungsgebühren (siehe separate Aufstellung) verlangen.

Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin raschmöglichst beseitigt. Soweit das Hotel die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.

Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.

Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.

  1. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzusprechen.

Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.

Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.

  1. Handlungen, Benutzung und Haftung
    1. Hotel

Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von Fr. 1’000.-. Als eingebracht gelten Gegenstände, welche der Gast in seinem Hotelzimmer und dem dazu vorgesehenen Tresor aufbewahrt.  Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der Rezeption aufzubewahren. Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.

Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.

  1. Gast

Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.

Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

  1. Dritter

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

  1. Tierhaltung

Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung in das Hotel mitgebracht werden. Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

Im Speisesaal, sowie im Wellness-, Massage- und Fitnessbereich des Hotels dürfen sich keine Tiere aufhalten. Im A la Carte Restaurant sind Hunde gestattet.

  1. Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse auf Wunsch des Gastes nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

 

  1. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.

Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.

  1. Gutschein- und Online-Shop

Allgemeines

Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Dienstleistungen und Onlinebestellungen der Hotel Kristall-Saphir AG sowie für alle damit verbundenen Onlinedienste. Jegliche Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung und müssen schriftlich festgehalten werden. Dies schließt auch die Abweichung von der Schriftform-Anforderung ein.

Gutscheine

Online-Gutscheine werden dem Kunden mit einem fälschungssicheren Code übermittelt, und es ist zu beachten, dass trotz der Möglichkeit, den Gutschein selbst auszudrucken, nur der erste Ausdruck wertrelevant und einlösbar ist. Der initial eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code gilt als das Original und muss unmittelbar nach dem Einlösen abgebucht werden. Jegliche weiteren Exemplare mit dem gleichen Code werden als Missbrauch betrachtet, der strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Hotel Kristall-Saphir AG übernimmt keine Verpflichtung zur Erfüllung, Lieferung oder Schadenersatz, falls jemand versucht, mehrere Gutscheine mit dem gleichen Code einzulösen, selbst wenn der Ersteinlöser nicht der rechtmäßige Inhaber des Gutscheins ist. Stattdessen kann sofort eine strafrechtliche Untersuchung (Urkundenfälschung) gegen den Aussteller mit betrügerischer Absicht eingeleitet werden.

Da ein Gutschein weitergegeben oder verschenkt werden kann, besteht für die Hotel Kristall-Saphir AG weder die Pflicht noch die Möglichkeit, das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich darauf geachtet, ob die entsprechende Gutscheinnummer vom System freigegeben wurde und ob der Gutschein tatsächlich bezahlt wurde.

Die Gutscheine haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren (siehe Datum und Gültigkeitsdauer auf dem Gutschein). Nach Ablauf dieses Zeitraums besteht für die Hotel Kristall-Saphir AG keine Verpflichtung mehr, den Gutschein anzunehmen. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt, und eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich. Falls der Wert des Gutscheins höher ist als die in Anspruch genommene Leistung, wird der überschüssige Gutscheinbetrag bei weiteren Besuchen oder Konsumationen vollständig angerechnet. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die Restauszahlung des verbleibenden Gutscheinbetrags. Die Hotel Kristall-Saphir AG ist nicht dazu verpflichtet, unbezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Die im Gutschein aufgeführten Leistungen können aus betrieblichen Gründen nur erbracht oder zugesichert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservierung erfolgt. Dies gilt besonders für Gutscheine im Zusammenhang mit Übernachtungen und für Gruppen. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Situation leicht abweichen, darf aber für den Gast keine wesentliche Wertminderung darstellen. Sollte die Hotel Kristall-Saphir AG aus irgendwelchen Gründen schließen oder aufgeben müssen, verfallen die Gutscheine ohne Anspruch auf Schadenersatz. Dies trifft auch zu, wenn der Betrieb nachweislich den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf die Hotel Kristall-Saphir AG als den ursprünglichen Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden.

Lieferung

Die Hotel Kristall-Saphir AG beabsichtigt, vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten nach Möglichkeit pünktlich einzuhalten. Sollten diese um mehr als sechs Wochen überschritten werden, steht dem Kunden das Recht zu, eine Nachfrist zu setzen. In dieser Nachfrist, die mindestens einen Monat betragen muss, kann der Kunde darauf hinweisen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Falls nach Ablauf der Nachfrist keine Einigung über ein neues Lieferdatum erzielt wird, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag oder Abschluss zurücktreten. Schadenersatzansprüche aufgrund von Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung sind nicht geltend zu machen. Dies schließt auch Schadenersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns oder anderer mittelbarer Schäden ein. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Lieferung und hinsichtlich der durch das Produkt möglicherweise entstandenen Risiken und Nebenwirkungen, sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben wurde und das Lager oder der Betrieb verlassen hat, selbst wenn die Hotel Kristall-Saphir AG die Transportkosten übernommen hat. Etwaige Beanstandungen wegen Transportschäden muss der Kunde innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen dem Transportunternehmen gegenüber geltend machen. Bei Sendungen des Kunden trägt dieser sämtliche Risiken, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Hotel Kristall-Saphir AG.

Bezahlung

Es besteht die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden wie Rechnung, Kreditkarte oder Barzahlung zu wählen. Bei Zahlung mit Kreditkarte erfolgt eine sofortige Belastung des gewählten Kreditkartenbetrags. Rechnungen von der Hotel Kristall-Saphir AG sind unverzüglich fällig und müssen ohne Abzüge beglichen werden. Ab dem 30. Tag nach dem Rechnungsdatum kann der Betrieb Verzugszinsen in Höhe von 5% erheben, es sei denn, die Hotel Kristall-Saphir AG legt höhere Verzugszinsen fest oder der Käufer weist nach, dass eine geringere Belastung seitens der Hotel Kristall-Saphir AG angemessen ist. Schecks werden ausschließlich zahlungshalber akzeptiert, und eventuell anfallende Spesen trägt der Kunde. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Das Recht zur Zurückbehaltung kann der Kunde nur ausüben, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Widerrufsrecht

Für Gutscheine, die online bezahlt und ausgedruckt werden, gilt kein Widerrufsrecht. Wenn Gutscheine hingegen durch Rechnung bezahlt werden, besteht die Möglichkeit des Widerrufs innerhalb von 24 Stunden nach dem Kauf, und die Gutscheine müssen spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Ausstellungsdatum an den Aussteller zurückgesandt werden.

Mängel

Reklamationen bezüglich des Lieferumfangs, Sachmängeln, falscher Lieferungen und Mengenabweichungen müssen, soweit diese durch zumutbare Prüfungen erkennbar sind, unverzüglich und spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware oder der Gutscheine schriftlich geltend gemacht werden. Bei berechtigten Reklamationen wird die Hotel Kristall-Saphir AG die fehlerhafte Lieferung kostenfrei korrigieren. Andernfalls behält sich das Unternehmen vor, nach eigenem Ermessen die Gutscheine umzutauschen, zurückzunehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass zu gewähren. Sollte im Falle des Gutscheinumtausches auch die Ersatzlieferung mangelhaft sein, hat der Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrags oder Minderung des Kaufpreises.